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35630 Ehringshausen
Telefon: +49 6449 719270-0
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Förderung | ||
Wer wird gefördert? | ||
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Was wird gefördert? | ||
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Förderbeträge | ||
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Besonderheiten | ||
Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln, Zuschüssen und Krediten ist zulässig, wenn die Eigenbeteiligung mindestens 20 Prozent beträgt. Für finanzschwache Kommunen sind Ausnahmen möglich. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen. Von der BMU-Förderung AUSGENOMMEN sind Gebäude zur medizinischen Versorgung und Sakralgebäude. |
Antrag | ||
Was ist zu beachten | ||
Die Mindesthöhe der Fördersumme beträgt 5000 Euro. Das Projektvolumen muss dementsprechend mindestens 12.500 Euro betragen. Der maximale Zuschuss beträgt 250.000 Euro. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Die Anlagen und Gebäude müssen sich im Eigentum des Antragstellers befinden und es während einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren bleiben. |
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Antragsfristen | ||
Die neue Einreichungsfrist startet am 1. Januar 2013 und läuft bis 31. März 2013. Der Antrag wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Änderungen des laufenden Vorhabens bedürfen der Zustimmung des Projektträgers. Der Antrag enthält folgende Bestandteile:
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