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BMU-Förderprogramm 2013 für Innen- und Hallenbeleuchtung sind jetzt in der Umsetzung

Förderung
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Städte, Landkreise sowie deren Verbände und Zusammenschlüsse
  • öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
  • Betriebe und Unternehmen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind
  • kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft
  • Behinderteneinrichtungen mit Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder das soziale Leben
Was wird gefördert?
  • Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung sowie Steuerungs- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit Emissionsminderung von mindestens 50 Prozent
  • zuwendungsfähig sind alle Ausgaben für Investition und Installation durch qualifiziertes externes Fachpersonal sowie die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage
Förderbeträge
  • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Besonderheiten

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln, Zuschüssen und Krediten ist zulässig, wenn die Eigenbeteiligung mindestens 20 Prozent beträgt. Für finanzschwache Kommunen sind Ausnahmen möglich. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen.

Von der BMU-Förderung AUSGENOMMEN sind Gebäude zur medizinischen Versorgung und Sakralgebäude.

Antrag
Was ist zu beachten

Die Mindesthöhe der Fördersumme beträgt 5000 Euro. Das Projektvolumen muss dementsprechend mindestens 12.500 Euro betragen. Der maximale Zuschuss beträgt 250.000 Euro.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr.

Die Anlagen und Gebäude müssen sich im Eigentum des Antragstellers befinden und es während einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren bleiben.

Antragsfristen

Die neue Einreichungsfrist startet am 1. Januar 2013 und läuft bis 31. März 2013. Der Antrag wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Änderungen des laufenden Vorhabens bedürfen der Zustimmung des Projektträgers.

Der Antrag enthält folgende Bestandteile:

  • easy-Online-Antrag (elektronisch)
  • Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift
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