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Hubertusstr. 7
35630 Ehringshausen
Telefon: +49 6449 719270-0
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Mail: info@tuemmler-les.de
Förderung | ||
Wer wird gefördert? | ||
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Was wird gefördert? | ||
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Förderbeträge | ||
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Besonderheiten | ||
Förderfähig sind die Ausgaben für Anschaffung und Montage der neuen Technologien sowie die Demontage und Entsorgung der Altanlage. |
Antrag | ||
Was ist zu beachten | ||
Die Mindesthöhe der Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Das Projektvolumen muss dementsprechend mindestens 50.000 Euro betragen. Um diese Größe zu erreichen, können auch mehrere Vorhaben in einem Antrag zusammengefasst werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Anlagen und Gebäude im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin befinden und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleiben. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Ein vorzeitiger Projektabschluss ist möglich. |
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Antragsfristen | ||
Die neue Einreichungsfrist startet am 1. Januar 2013 und läuft bis 31. März 2013. Der Antrag wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Änderungen des laufenden Vorhabens bedürfen der Zustimmung des Projektträgers. Der Antrag enthält folgende Bestandteile:
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