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BMU-Förderprogramm 2013 für Straßenbeleuchtung sind jetzt in der Umsetzung

Förderung
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Städte, Landkreise sowie deren Verbände und Zusammenschlüsse
  • öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
  • Betriebe und Unternehmen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind
Was wird gefördert?
  • LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung mit Emissionsminderung von 60 Prozent (die Emissionsminderung darf nicht durch dass Abschalten einzelner Leuchten erreicht werden)
  • Einbau hocheffizienter Steuer- und Regelungstechnik in der Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Altanlage
Förderbeträge
  • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, mindestens 10.000 Euro Fördersumme bei mindestens 50.000 Euro Projektgröße
Besonderheiten

Förderfähig sind die Ausgaben für Anschaffung und Montage der neuen Technologien sowie die Demontage und Entsorgung der Altanlage.

Antrag
Was ist zu beachten

Die Mindesthöhe der Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Das Projektvolumen muss dementsprechend mindestens 50.000 Euro betragen. Um diese Größe zu erreichen, können auch mehrere Vorhaben in einem Antrag zusammengefasst werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Anlagen und Gebäude im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin befinden und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleiben.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Ein vorzeitiger Projektabschluss ist möglich.

Antragsfristen

Die neue Einreichungsfrist startet am 1. Januar 2013 und läuft bis 31. März 2013. Der Antrag wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Änderungen des laufenden Vorhabens bedürfen der Zustimmung des Projektträgers.

Der Antrag enthält folgende Bestandteile:

  • easy-Online-Antrag (elektronisch)
  • Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift
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